Reparatur-Service
Alternativ zum Vorabaustausch-Service bietet CCV Celectronic den Reparatur-Service an: Der Kunde sendet sein defektes Gerät ein und bekommt es repariert zurück. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Totalschäden, z. B. aufgrund von Vandalismus oder Brand.
Sollte die Reparatur nicht zeitnah möglich sein, behalten wir uns vor, ein funktionsgleiches Austauschgerät zu liefern. Das gelieferte Austauschgerät ist ein technisch einwandfreies Gerät, das aber geringfügige optische Mängel haben kann. Es enthält keinerlei Kundendaten, so dass ggf. die kundenspezifischen Initialisierungsparameter neu eingegeben werden müssen. Legt der Kunde besonderen Wert auf die Optik oder seine gespeicherten Daten, sollte er sein Gerät mit dem Hinweis „Bitte kein Austauschgerät“ zur Reparatur einschicken. Er muss dann evtl. mit längeren Reparaturzeiten rechnen.
Der Reparatur-Service von CARD STAR Terminals ist während der Garantiezeit kostenfrei. Nach dem Ende der Garantiezeit wird die Reparatur gemäß der jeweils gültigen Service-Preisliste pauschal in Rechnung gestellt.
Fremdgeräte wie z. B. Drucker werden von CCV Celectronic während der Garantiezeit nicht selber repariert sondern an das jeweilige Servicezentrum des Herstellers weitergeleitet. Es wird daher empfohlen, defekte Geräte nach Rücksprache mit unserer Hotline aus zeitlichen Gründen direkt an dieses Servicezentrum zu senden. Es gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
Die Reparatur von geringwertigen Produkten und Zubehör (z. B. Kabel) ist nicht möglich.
Bedingungen
- Die Einsendung des defekten Gerätes erfolgt frei Haus ausschließlich an unser Servicecenter in Berlin. Es sollte eine kurze Fehlerbeschreibung beiliegen.
- Bei mobilen Terminals sollten die enthaltenen Versichertendaten (sofern noch möglich) vor dem Versand vom PVS oder KIS übernommen werden. Die Anlieferung sollte ohne Zubehör und ohne Sicherheitsmodule (SMC) erfolgen. Ansprüche aus deren eventuellen Verlust oder deren Beschädigung können nicht abgeleitet werden.
- Sofern der Kunde keine entsprechende Weisung erteilt, trifft CCV Celectronic die Entscheidung, ob das Kundengerät repariert wird oder unmittelbar ein Austauschgerät geliefert wird.
- Mit Lieferung des Austauschgerätes geht das Reparaturgerät in das Eigentum von CCV Celectronic über. Der Kunde wird Eigentümer des Austauschgerätes.
- Auf das reparierte Gerät oder das Austauschgerät hat der Kunde einen Garantieanspruch für die Restlaufzeit der ursprünglich gewährten Garantie oder für die Dauer von sechs Monaten ab Reparatur. Der jeweils längere Garantiezeitraum ist gültig. Es gelten unsere Garantiebedingungen.
- Nach Prüfung des Garantieanspruches erfolgt im Falle eines bereits vorgenommenen Austausches eventuell eine Nachberechnung der Reparatur-Pauschale.
- Wurden bei der Reparatur des Gerätes keine Fehler festgestellt, wird unabhängig von der Garantiesituation eine angemessene Überprüfungspauschale gemäß der jeweils gültigen Service-Preisliste in Rechnung gestellt.
- Beim standardisierten Verfahren des Reparatur-Services wird die Fehlerursache dem Kunden in der Regel nicht mitgeteilt.
- Geräte mit Totalschaden werden kostenpflichtig durch funktionsgleiche neue Produkte ersetzt.
- Vorkosten durch unfrei angelieferte Geräte werden in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt außerhalb der Garantie auch für die Versandkosten der Reparatur-Rücksendung bzw. des Austauschgerätes.
- Es gelten die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der CCV Deutschland GmbH, Au i. d. Hallertau“ in der Fassung vom Februar 2011.
- Mit der Beauftragung einer Reparatur werden die vorstehenden Bedingungen anerkannt.
Stand: Februar 2011

