*** 17.08.2011 (Update) *** |
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Ihre Bestellung bis zum 30.9. sichert Pauschalen
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Die Selbstverwaltung trägt mit der Neuregelung dem Umstand Rechnung, dass viele Terminals unterschiedlichster Hersteller derzeit nicht mehr in ausreichenden Mengen lieferbar sind bzw. nicht mehr rechtzeitig bis zum 30.9. installiert werden könnten. Die Praxen und Kliniken hätten dadurch nur noch die Auswahl unter weniger gefragten Terminals gehabt. |
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Die KVen / KZVen haben in ihren regionalen Umsetzungsvereinbarungen mit den Kassen unterschiedliche Eckpunkte zur Abwicklung vereinbart, die sich im Wesentlichen darin unterscheiden, bis zu welchem Termin die Beantragung zu erfolgen hat, ob die Installation vorher durchgeführt sein muss und ob ein Beleg über die rechtzeitige Bestellung des Terminals mit eingereicht werden muss. |
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Kommentare aus der Presse
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Ärzte Zeitung online (17.08.2011): |
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