*** 18.02.2008 ***

KBV bestätigt Finanzierungsvereinbarung


Gemeinsame Selbstverwaltung einigt sich auf Einführung der Kartenterminals für Ärzte

 

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die erste Stufe einer Finanzierungsvereinbarung beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen geeinigt. Sie bezieht sich auf die stationären und mobilen Kartenterminals, die die sogenannte SICCT/eHealth-Spezifikation erfüllen. Jede Arztpraxis wird für die Ausstattung mit diesen Geräten die entsprechenden Pauschalen erhalten. Diese Regelung gilt auch für Zweitgeräte, sofern sie in genehmigten Zweigpraxen und ausgelagerten Praxisstätten zum Einsatz kommen.

„Ich begrüße die erzielte Einigung. Sie ist ein wichtiger Schritt für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie schafft Investitionssicherheit bei den Ärzten und setzt auch für die Hersteller der Terminals das erwartete Signal, die Kartenterminals wie von ihnen zugesagt zeitgerecht bereitstellen zu können“, erklärte Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Tausende von Celectronic-Kunden können sich darüber besonders freuen: die Entscheidung für die Zahlung einer Pauschale stellt ihren Kauf eines CARD STAR /medic2 nunmehr auch nachträglich kostenneutral.

Seit ihrer Einführung 2006 besitzen bekanntlich alle Geräte dieses Typs die Garantie für ein kostenpflichtiges Werksupdate auf den zukünftigen SICCT- / eHealth-Terminal-Standard.

Den gesamten Wortlaut der gemeinsamen Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, des Bundesministeriums für Gesundheit und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie hier.

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