*** 01.10.2011 ***
Die Bestellfrist für Terminals ist abgelaufen
Nach der am 16. August 2011 vereinbarten Erstattungsregelung für Terminals, mussten alle Terminalbestellungen bis zum 30. September 2011 erfolgt sein.
Die Beantragung der Pauschalen bei KVen und KZVen kann in vielen Fällen noch Wochen später erfolgen, wenn die rechtzeitige Bestellung vom Arzt, Psychotherapeuten und Zahnarzt bei ihrem Praxisberater, Softwarehaus oder Händler nachgewiesen wird.
Die entsprechenden Regelungen sind bundesweit aber leider so unterschiedlich, dass bis heute keine umfassende Übersicht erstellt werden konnte.
Wir empfehlen daher dringend die kurzfristige Rücksprache mit KV oder KZV, um eventuelle Stichtage nicht zu verpassen!

